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Weiterbildung LKW

Seit 2009 haben alle gewerblichen LKW-Fahrer (ab 3,5 t) die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung. Vorgesehen ist ein 35-stündiger Weiterbildungslehrgang von 5 Tagen à 7 Stunden in einem Fünf-Jahres-Zyklus. An diesem muss jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren teilnehmen. Die 35 Stunden können wahlweise als geschlossener Lehrgang oder als Tagesseminare mit einer Dauer von je mindestens 7 Stunden absolviert werden. Laut §5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) muss die erste Weiterbildungsphase innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation abgeschlossen sein.


Insgesamt sieht der Weiterbildungslehrgang 5 Module vor. Jede dieser Einheiten müssen Sie innerhalb von fünf Jahren einmal besuchen:

Modul 1: Eco-Training
Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Modul 4: Schadensprävention, Dienstleister, Imageträger
Modul 5: Ladungssicherung

Mit diesem praxisorientierten Lehrgang erhalten Sie in Ihrem Führerschein der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE die Schlüsselzahl 95.

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