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Verkehrsleiter Güterkraftverkehr

Der Verkehrsleiter hat in einem Unternehmen im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs dauerhaft die tatsächliche Leitung der Verkehrstätigkeiten inne.


Nur wenn ein Unternehmen einen Verkehrsleiter beschäftigt, darf es mit seinen Kraftfahrzeugen gewerbliche Transporte mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen (inkl. Anhänger) durchführen. Seit 2009 ersetzt die Bezeichnung „Verkehrsleiter“ die bis hin dahin gängige Formulierung „zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs bestellte Person“.

Um Ihre Aufgaben als Verkehrsleiter(in) vollumfänglich und verantwortungsvoll wahrnehmen können, müssen Sie diese Fachkenntnisse nachweisen können:

im Bereich Recht:
Güterkraftverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht etc.

im Bereich kaufmännische und finanzielle Betriebsführung:
Kostenrechnung, Beförderungsdokumente, Versicherungswesen, Marketing etc.

im Bereich technische Normen und technischer Betrieb:
Zulassung/Betrieb der Fahrzeuge, Be- und Entladen, Beförderung von Nahrungsmitteln etc.

im Bereich Straßenverkehrssicherheit:
u. a. Unfallverhütung, grenzüberschreitender Güterkraftverkehr, grundlegende Kenntnisse rund um Zollpraxis und -formalitäten.

Die abschließende Sach- und Fachkundeprüfung vor der IHK umfasst zwei schriftliche Prüfungsteile, die aus Multiple-Choice-Fragen, schriftlichen Übungen und Fallstudien bestehen. Dazu kommt unter Umständen eine 30-minütige mündliche Prüfung.

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