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Berufskraftfahrerweiterbildung nach BKrFQG

Gemäß dem „Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr“ (BKrFQG) müssen alle Fahrer(innen), die bei erforderlicher Fahrerlaubnis der C- oder D-Klassen auf öffentlichen Straßen gewerbliche Fahrten im Güter- oder Personenverkehr durchführen, eine entsprechende Grundqualifikation sowie Weiterbildung im Fünf-Jahres-Zyklus nachweisen können.


Die Grundqualifikation haben Berufskraftfahrer bzw. Fachkräfte im Fahrbetrieb in der Regel durch ihre Berufsausbildung erworben. Eine beschleunigte Grundqualifikation ist durch den Besuch einer 140-stündigen Schulung sowie der anschließenden 90-minütigen Prüfung vor der zuständigen IHK möglich.

Im Rahmen der Weiterbildungspflicht absolvieren Sie 35 Unterrichtsstunden zu den gesetzlich vorgegebenen Themenbereichen in Einzelblöcken von wenigstens 7 Stunden. Diese Einheiten müssen Sie alle fünf Jahre wiederholen.

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