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Fragen und Antworten für Berufskraftfahrer

Hier finden Sie eine Vielzahl von FAQ zu folgenden Themengebieten:

Was ist „gewerblicher Güterkraftverkehr?“

Darunter versteht man den geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Gütertransport in Kraftfahrzeugen, die inklusive Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t besitzen.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht, einen Verkehrsleiter zu bestellen?

Nein. Seit Dezember 2011 benötigt jedes Unternehmen aus dem Bereich Güterkraft- oder Personenverkehr einen fachkundigen Verkehrsleiter.

Verkehrsleiter und Betriebsleiter – wo ist der Unterschied?

Unternehmen des Güterkraft- sowie Omnibusverkehrs müssen eine Verkehrsleiter bestellen. Im Taxi- und Mietwagenverkehr benötigen Sie dagegen einen Betriebsleiter.

Welche Voraussetzungen muss ein Verkehrsleiter erfüllen?

Als Verkehrsleiter kann jede natürliche Person bestellt werden, deren Zuverlässigkeit nicht durch Sanktionen oder eine Verurteilung aufgrund eines gravierenden Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften in Frage gestellt wird. Zudem muss die notwendige Fachkunde durch eine entsprechende IHK-Prüfung nachgewiesen werden.

Für wie viele Fahrzeuge darf ein Verkehrsleiter zuständig sein?

Handelt es sich um einen internen Verkehrsleiter, gibt es keine Beschränkungen bezüglich der Größe der Fahrzeugflotte. Ein externer Verkehrsleiter darf in maximal vier Unternehmen die Verantwortung für höchsten 50 Fahrzeuge tragen.

Verkehrsleiter und Geschäftsführer – wo liegt der Unterschied?

Nicht immer ist der Geschäftsführer eines Unternehmens aus dem Bereich Transport gleichzeitig der Verkehrsleiter. Dabei kann es sich durchaus auch um einen „normalen“ angestellten Mitarbeiter mit der entsprechenden Fachkunde handeln.

Welche Lizenzen für den Güterkraftverkehr gibt es?

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß §1 GüKG gibt es fünf Lizenzen: Neben der nationalen Erlaubnis und der EU-Lizenz existieren die CEMT-Genehmigung, bilaterale Genehmigungen und die CEMT-Umzugsgenehmigung. Als „Berufszugangsvoraussetzungen“ für die verschiedenen Lizenzen gelten die fachliche Eignung sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit. Außerdem müssen Sie einen entsprechenden Betriebssitz und Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen können.

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