> Verkehrsleiter Omnibusverkehr

Verkehrsleiter Omnibusverkehr

Wer ein Unternehmen des gewerblichen und genehmigungspflichtigen Omnibusverkehr gründen oder führen möchte, muss die Führung der Geschäfte einer Person übertragen, die über die entsprechende fachliche Eignung verfügt.


Dies kann ein(e) Angestellte(r) sein, ein externer Verkehrsleiter oder natürlich der Unternehmer selbst. Die Fachkunde wird in der Regel durch die bestandene Prüfung vor der zuständigen IHK nachgewiesen.

Ausbildungsschwerpunkte bzw. Prüfungsinhalte der IHK sind unter anderem diese Themen:

Recht:
Personenbeförderungsrecht, grundlegende Kenntnisse des Gewerbe-, Beförderungsvertrags- und Steuerrechts, Arbeits- und Sozialrecht

Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs:
Kostenrechnung, Buchführung, Beförderungsbedingungen, Marketing, Versicherungswesen

Finanzwirtschaft:
Finanzierung, Zahlungsverkehr, Liquiditätsrechnung

Technische Normen und technischer Betrieb:
Zulassung/Betrieb der Fahrzeuge, Ausrüstung und Bereitstellung der Fahrzeuge, Funkverkehr, Umweltschutz bei Betrieb und Wartung der Fahrzeuge

Straßenverkehrssicherheit:
Unfallverhütung, Verkehrssicherheit, Maßnahmen bei Unfällen

Grenzüberschreitende Beförderung:
wichtige pass- und zollrechtliche Vorschriften, berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht im Verkehr mit benachbarten Staaten


Mit diesem modernen und praxisorientierten Vorbereitungsseminar bereiten Sie sich optimal auf eine erfolgreiche IHK-Prüfung vor. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb einer EU-Lizenz.

Haben Sie Fragen?

0174 934 974 5
Buchen Sie noch heute Ihr Seminar bei der Verkehrsseminare Hammer!

МЫ ГОВОРИМ ПО-РУССКИ!