Wer ein Unternehmen des gewerblichen und genehmigungspflichtigen Omnibusverkehr gründen oder führen möchte, muss die Führung der Geschäfte einer Person übertragen, die über die entsprechende fachliche Eignung verfügt.
Dies kann ein(e) Angestellte(r) sein, ein externer Verkehrsleiter oder natürlich der Unternehmer selbst. Die Fachkunde wird in der Regel durch die bestandene Prüfung vor der zuständigen IHK nachgewiesen.
Ausbildungsschwerpunkte bzw. Prüfungsinhalte der IHK sind unter anderem diese Themen:
Recht:
Personenbeförderungsrecht, grundlegende Kenntnisse des Gewerbe-, Beförderungsvertrags- und Steuerrechts, Arbeits- und Sozialrecht
Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs:
Kostenrechnung, Buchführung, Beförderungsbedingungen, Marketing, Versicherungswesen
Finanzwirtschaft:
Finanzierung, Zahlungsverkehr, Liquiditätsrechnung
Technische Normen und technischer Betrieb:
Zulassung/Betrieb der Fahrzeuge, Ausrüstung und Bereitstellung der Fahrzeuge, Funkverkehr, Umweltschutz bei Betrieb und Wartung der Fahrzeuge
Straßenverkehrssicherheit:
Unfallverhütung, Verkehrssicherheit, Maßnahmen bei Unfällen
Grenzüberschreitende Beförderung:
wichtige pass- und zollrechtliche Vorschriften, berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht im Verkehr mit benachbarten Staaten
Mit diesem modernen und praxisorientierten Vorbereitungsseminar bereiten Sie sich optimal auf eine erfolgreiche IHK-Prüfung vor. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb einer EU-Lizenz.