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Betriebsleiter Taxi-/Mietwagenverkehr

Wer ein Unternehmen zum Betrieb eines gewerblichen Taxi- oder Mietwagenverkehrs gründen oder führen möchte, muss für die Geschäftsführung eine Person bestellen, die die entsprechende fachliche Eignung nachweisen kann.


Selbstverständlich können das auch Sie als Unternehmer sein, ebenso ein(e) Angestellte(r) oder ein externer Betriebsleiter. Erforderlich ist in der Regel eine Prüfung vor der örtlichen Industrie- und Handelskammer.

In diesem Vorbereitungsseminar erhalten Sie umfassende Informationen rund um die Prüfungsinhalte, den Ablauf sowie die Bewertung der Prüfung.

Zu den Seminarinhalten gehören unter anderem Fahrzeugkostenkalkulation und kaufmännische Grundlagen, Arbeits- und Sozialrecht sowie Marketing. Ebenso erwerben Sie grundlegende Kenntnisse des betrieblichen Rechnungswesens, des Straßenverkehrsrechts sowie des Personenbeförderungsgesetzes.

Mit der erfolgreich abgelegten IHK-Prüfung haben Sie die Basis für den Erwerb einer eigenen Taxi- oder Mietwagengenehmigung geschaffen.

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