Wir hoffen das neue Jahr was bringt!!!!
Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
- Der Verordnungsentwurf im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht sieht die Einführung von E-Learning in Form von digitalem Unterricht im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung vor.
- Künftig soll zudem das Ablegen der Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer neben Deutsch in einer von acht Fremdsprachen ermöglicht werden. Hierzu zählen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
Ukraine-Ausnahme-Verordnung ermöglicht Berufszugang
- Für einen erleichterten Berufszugang in Deutschland hat das Kabinett die nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung beschlossen: Die Verordnung (EU) 2022/1280 ermöglicht den Mitgliedstaaten, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise (begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus) anzuerkennen, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.
- Außerdem ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung geplant. Damit ist der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich.
- Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.